Die gesetzliche Vorschrift über AltfahrzeugeMit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/53/EG zur Rücknahme von Altfahrzeugen durch die Mitgliedsstaaten ist innerhalb der EU ein einheitlicher Rechtsrahmen zur umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen unter Berücksichtigung des Prinzips der Produktverantwortung der Hersteller geschaffen worden.Die Altfahrzeug-Richtlinie wurde in Deutschland durch das Altfahrzeug-Gesetz und die Altfahrzeug-Verordnung umgesetzt. Diese sind am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Hier finden Sie die von uns beauftragten Rücknahmestellen in Ihrer Nähe: » Rücknahmestellenverzeichnis herunterladen |