Die gesetzliche Vorschrift über Altfahrzeuge

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/53/EG zur Rücknahme von Altfahrzeugen durch die Mitgliedsstaaten ist innerhalb der EU ein einheitlicher Rechtsrahmen zur umweltgerechten Entsorgung von Altfahrzeugen unter Berücksichtigung des Prinzips der Produktverantwortung der Hersteller geschaffen worden.

Die Altfahrzeug-Richtlinie wurde in Deutschland durch das Altfahrzeug-Gesetz und die Altfahrzeug-Verordnung umgesetzt. Diese sind am 1. Juli 2002 in Kraft getreten.

Hier finden Sie die von uns beauftragten Rücknahmestellen in Ihrer Nähe:
» Rücknahmestellenverzeichnis herunterladen