Die Rücknahme und der Verwertungsnachweis

Seit in Kraft treten des ELV-Gesetzes haben Sie als Kunde (Letzthalter des Fahrzeuges) die Möglichkeit, Ihr altes Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben.

Folgende Bedingungen muss Ihr Altfahrzeug dazu erfüllen:
Es handelt sich um einen Pkw mit bis zu 9 Sitzplätzen oder Transporter bis zu 3,5 t.
Alle wesentlichen Bestandteile wie Antrieb (Motor, Getriebe, etc), Fahrwerk, Karosserie, Katalysator oder elektronische Steuergeräte sind im Fahrzeug vorhanden.
Es befindet sich kein Abfall im Fahrzeug.
Das Fahrzeug ist oder war vor der Stilllegung mindestens einen Monat in einem Land der Europäischen Union zugelassen.
Die Zulassungsdokumente werden mit übergeben.

Zur Abmeldung Ihres Altfahrzeuges benötigen Sie einen so genannten Verwertungsnachweis. Dieser Verwertungsnachweis bestätigt, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wurde. Diesen Verwertungsnachweis dürfen nur zertifizierte Demontagebetriebe, zertifizierte und autorisierte Annahmestellen oder vom Hersteller benannte Rücknahmestellen ausstellen.

Um Ihnen eine einfache Entsorgung Ihres Altfahrzeuges zu ermöglichen, unterhält die Chrysler Deutschland GmbH ein flächendeckendes Netz aus Rücknahmestellen, die Ihren alten Chrysler kostenlos zurücknehmen.

Unsere vertraglich gebundenen Demontagebetriebe sind von unabhängigen Sachverständigen nach der Altfahrzeug-Verordnung zertifiziert und erfüllen alle gesetzlichen Forderungen. Zusätzlich werden sie nach unseren Qualitätskriterien auditiert und von uns überwacht.

Hier finden Sie die von uns beauftragten Rücknahmestellen in Ihrer Nähe:
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